Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kammerjäger Hartmann – Stand: März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kammerjäger Hartmann, Oranienstraße 183-184, 10999 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und damit verbundenen Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der professionellen Schädlingsbekämpfung, insbesondere:
Die konkret zu erbringende Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Je nach Art des Schädlings und Befallssituation kann der Ablauf variieren – von einer direkten Sofortmaßnahme bis hin zu einem Vor-Ort-Termin mit anschließendem Angebot.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist.
Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich daher als Bruttopreise ohne Umsatzsteuer.
Folgende Zahlungsarten werden angeboten:
Rechnungsbeträge sind mit Fälligkeit ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(1) Kostenlose Stornierung oder Verschiebung
Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin kostenlos stornieren oder verschieben, sofern die Stornierung bzw. Verschiebung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin beim Auftragnehmer eingeht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung/Verschiebung beim Auftragnehmer.
(2) Bearbeitungsgebühr bei Verschiebung weniger als 24 Stunden vor dem Termin
Bei Verschiebungen eines vereinbarten Termins, die weniger als 24 Stunden vor dem ursprünglichen Termin beim Auftragnehmer eingehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 90,00 € (brutto, inkl. ges. MwSt.) in Rechnung zu stellen. Die Bearbeitungsgebühr deckt den entstehenden Mehraufwand für Disposition, Routenplanung und ggf. ausgefallene Folgetermine ab.
(3) Ausfallpauschale bei kurzfristiger Stornierung
Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor dem Termin eingehen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes (mindestens jedoch 50,00 €) zu berechnen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber das verspätete Absagen nicht zu vertreten hat (z. B. nachgewiesener Notfall, Erkrankung mit ärztlichem Attest).
(4) No-Show-Pauschale bei Nichterscheinen
Erscheint der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht oder gewährt er dem Auftragnehmer trotz vorheriger Bestätigung keinen Zutritt zu den zu behandelnden Räumlichkeiten ohne vorherige Absage, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine No-Show-Pauschale in Höhe von 160,00 € (brutto, inkl. ges. MwSt.) zu berechnen. Diese Pauschale deckt insbesondere folgende Kosten ab: Anfahrt und Abfahrt des Servicefahrzeugs, anteilige Arbeitszeit des Servicetechnikers (Stundensatz inkl. Wartezeit von bis zu 15 Minuten am Einsatzort), Disposition, Bereitstellung von Material und Ausfall des Termin-Slots, der nicht mehr anderweitig vergeben werden konnte. Als Nichterscheinen gilt insbesondere: das Fernbleiben des Auftraggebers oder einer zutrittsberechtigten Person, das Nichtöffnen der Tür, eine fehlende Schlüsselübergabe trotz vorheriger Absprache, oder das Verweigern der Behandlung vor Ort. Die No-Show-Pauschale gilt nicht, wenn der Auftraggeber das Nichterscheinen nachweislich nicht zu vertreten hat (z. B. nachgewiesener Notfall, Erkrankung mit ärztlichem Attest, vom Auftragnehmer verschuldete Terminversäumnis).
(5) Karten-Einzugsermächtigung
Mit dem Aufruf der vom Auftragnehmer per E-Mail bereitgestellten Termin-Bestätigung und der dortigen Hinterlegung einer Zahlungskarte über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland) erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine SEPA-/Karten-Einzugsermächtigung für sämtliche in den Absätzen (2) bis (4) genannten Pauschalen und Bearbeitungsgebühren. Die Einzugsermächtigung gilt ausschließlich für die in den Absätzen (2) bis (4) genannten Fälle und ist betragsmäßig auf den jeweils zutreffenden Pauschalbetrag (90,00 € bei verspäteter Verschiebung bzw. 160,00 € bei Nichterscheinen) begrenzt. Eine Karten-Belastung erfolgt ausdrücklich nicht, wenn der Termin wie vereinbart stattfindet oder fristgerecht (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagt bzw. verschoben wird. Der Auftraggeber wird über jede tatsächliche Abbuchung umgehend per E-Mail informiert. Die Karten-Daten werden vom Auftragnehmer nicht gespeichert; die Speicherung erfolgt PCI-DSS-konform ausschließlich beim Zahlungsdienstleister Stripe.
(6) Form der Mitteilung
Die Stornierung bzw. Verschiebung hat schriftlich per E-Mail (info@kammer-jaeger.com), über den vom Auftragnehmer in der Termin-Bestätigungs-Mail bereitgestellten Termin-Link oder telefonisch (030 75435442) zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Auftragnehmer.
(7) Widerspruch und Nachweis
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die genannten Pauschalen vorsehen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den abgebuchten Betrag entsprechend zurückzuerstatten. Wendet der Auftraggeber gegen eine berechtigte Belastung ein, hat er sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abbuchungs-Mitteilung schriftlich (per E-Mail oder Post) zu melden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung der Leistungen angemessen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere:
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird dadurch die Leistungserbringung erschwert oder unmöglich gemacht, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag zu unterbrechen oder zu beenden. Bereits entstandene Kosten trägt der Auftraggeber.
Der Auftragnehmer führt alle Leistungen nach aktuellem Fachstandard und mit zugelassenen Mitteln aus. Da es sich bei Schädlingen um lebende Organismen handelt, deren Verhalten, Populationsdichte und Resistenzen nicht vollständig vorhersehbar sind, kann der Auftragnehmer keinen pauschalen Erfolg oder eine vollständige Befallsfreiheit garantieren.
Der Erfolg einer Maßnahme hängt zudem wesentlich von der Mitwirkung des Auftraggebers (§ 6) und von äußeren Faktoren (z. B. Nachzug von außen, bauliche Gegebenheiten) ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
Zeigt sich nach Abschluss des Einsatzes innerhalb von 14 Tagen eine nachweisliche Unwirksamkeit der durchgeführten Maßnahme auf denselben Schädlingsbefall, ist der Auftragnehmer zu einer kostenlosen Nachbehandlung bereit, sofern der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat und keine neuen Befallsquellen entstanden sind.
Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber auftretende Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung, schriftlich anzeigt.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung und – soweit gesetzlich erforderlich – zur Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuell gültige Fassung ist auf der Website abrufbar.